Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen und Operationsberichte. Auch bringen Sie Ihre Versichertenkarte und ein großes Handtuch mit. Sollten Sie Ihr Tuch einmal vergessen haben, so können Sie sich ohne Weiteres ein Tuch bei uns gegen Gebühr leihen.

Kostenübernahme: Wir helfen gerne weiter

Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0331 867 34 38. Bitte beachten Sie unsere persönliche telefonische Erreichbarkeit.

Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Worauf können Sie  bei der Ausstellung Ihres Rezeptes achten? (gesetzlich Versicherte)

 

1. Ihre Stammdaten, Ihr Name und Ihre Adresse, sowie Ihr Geburtsdatum sollten stimmen. Ihre Krankenkasse sowie Ihre Versichertennummer müssen eingetragen sein.

2. Des Weiteren muß die Verordnungsmenge, die Maßnahme selbst und auch die Anzahl der Behandlung in der Woche vermerkt sein. Wichtig sind Leitsymptomatik und der ICD-10-Code; beide müssen mit Ihrer Diagnose übereinstimmen.

3. Der Arzt muß das Rezept unterschrieben haben.

4. Sollten Sie von der Zuzahlung über Ihre Krankenkasse befreit sein, so muß der Arzt auch dies auf Ihrem Rezept vermerken, in dem er oder sie "Gebühr frei" ankreutzt.

5. Alle Patienten ab 18 Jahre, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind, entrichten eine 10 %ige Zuzahlung der Behandlungskosten plus 10 € Verordnungsgebühr an uns. Wir fungieren hier lediglich als Inkassostelle Ihrer Krankenkasse. Diese Zuzahlung wird mit dem 1. Behandlungstermin fällig und ist in bar zu entrichten. Die gesetzliche Regelung der Verordnungsgebühr entnehmen Sie bitte dem Sozialgesetzbuch V ( § 32 Abs. 2 Satz 1 i.V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


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